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Enerige & Management > Recht - Nabu NRW gibt Widerstand gegen Windpark „Himmelreich“ auf
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
RECHT:
Nabu NRW gibt Widerstand gegen Windpark „Himmelreich“ auf
Der Naturschutzbund NRW hat seinen acht Jahre währenden Widerstand gegen zehn Windturbinen im Hochsauerland aufgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht muss doch nicht mehr eingreifen.
 
Außer einer weiteren Verzögerung, nichts gewesen: Der Naturschutzbund (Nabu) in Nordrhein-Westfalen hat seinen Widerstand gegen einen Windpark im Hochsauerland aufgegeben. Und dies nur wenige Wochen, bevor das vom Nabu angerufene Bundesverwaltungsgericht die mündliche Verhandlung (12. September) durchführen wollte.

Konkret handelt es sich bei dem 2016 genehmigten Windpark „Himmelreich“ um elf Anlagen auf dem Gebiet der Kommune Marsberg. Der Park schaut auf eine bewegte juristische Geschichte zurück. Sie ist nun zu Ende gegangen, weil der Nabu nicht länger in Leipzig auf Revision des jüngsten Urteils, das der 22. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im November 2022 gesprochen hatte, drängen wollte.

Zwei Turmstümpfe und eine stillgelegte Anlage seit 2018

Nach der Genehmigung durch den Hochsauerlandkreis war eine umgehende Klage des Nabu beim damals erstinstanzlich noch zuständigen Verwaltungsgericht Arnsberg erfolgreich gewesen. Das Gericht verfügte 2018 einen sofortigen Baustopp. Auch der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts sah in der Folge Mängel im Genehmigungsprozess. Die Folge: Eine der elf Anlagen, die bereits errichtet war, durfte nicht in Betrieb gehen, zwei im Bau befindliche Türme blieben unvollendet.

Erst politische Veränderungen in Bund und Land mit geringeren Auflagen für die Windkraft brachte Bewegung in den Stillstand. Neue Gesetze – wie etwa Paragraf 45b des Bundesnaturschutzgesetzes – regelten das Verhältnis von Windkraft und sensiblen Tierarten neu. Der Nabu NRW kritisierte in der Folge vor allem die Haltung des in Münster neu eingerichteten Windkraftsenats (22).

Dieser hielt eine verpflichtende Verträglichkeitsprüfung, um mögliche Lärmentwicklung von Turbinen in nahe gelegenen „Natura 2000“-Schutzgebieten zu untersuchen, für nicht geboten. Die Auswirkungen auf den in Marsberg vorkommenden Raufußkauz waren hier unter anderem Gegenstand der Diskussionen.

Mündliche Verhandlung in Leipzig abgeblasen

Das OVG Münster ließ im November 2022 eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zu und machte damit deutlich, keine grundlegende Bedeutung in der vom Nabu NRW vorgetragenen Argumentation zu sehen. Dagegen legte der Nabu Beschwerde ein – mit Erfolg: Leipzig erklärte sich für zuständig.

Dies wiederum sah Nabu-Landesvorsitzende Heide Naderer als „Chance, das Anforderungsprofil der arten- und habitatschutzrechtlichen Vorschriften zu schärfen, die bei der Zulassung von Windenergieprojekten im Interesse des Biodiversitätsschutzes strikt zu beachten sind“.

Diese Chance ließen die Artenschützer nun verstreichen. Die Beteiligten, so das Bundesverwaltungsgericht auf Anfrage dieser Redaktion, hätten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt. Von Anfang Juli stammt diese Übereinkunft. Damit darf Windkraft-Entwickler Michael Flocke mit acht Jahren Verspätung seine Anlagen bauen.

Dabei hatte eine Turbine des Windparks „Himmelreich“ inzwischen alle Hürden überwunden. Mit einem Einzelantrag für eine Anlage, die ihm in artenschutzrechtlicher Hinsicht weniger kritisch erschien, war der Projektierer wieder bei der Genehmigungsbehörde vorstellig geworden. Der Zustimmung folgte prompt eine Klage des Nabu NRW, die das OVG Münster im August 2023 abschmetterte.

Gegen dieses Urteil und die damit verbundene Nichtzulassung der Revision wehrte der Nabu sich diesmal nicht. Auch bei den anderen zehn Anlagen hätte es noch geringe Möglichkeiten für juristischen Widerstand gegeben.

Denn acht Jahre nach der ersten Genehmigung sind die seinerzeit vorgesehenen Anlagentypen längst aus der Mode gekommen. Das Genehmigungsrecht lässt es hier zu, Änderungsanträge für einen neuen Typen zu stellen. Das hat Michael Flocke getan. Dagegen hätte der Nabu NRW vorgehen können.

Nun sehe der Nabu NRW aber von einer weiteren Verzögerung ab und wolle die Klage nicht auf den neuen Anlagentypen umstellen, so Franz-Josef Tigges, Rechtsbeistand von Michael Flocke aus der Kanzlei Engemann und Partner. Eine Anfrage dieser Redaktion beim Nabu NRW blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
 

Volker Stephan
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Dienstag, 10.09.2024, 17:04 Uhr

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